Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 21/2002 S. 1063

Gewinnbegriff i. S. des § 4 Abs. 4a EStG

Der Gewinnbegriff in § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist gem. (NZB; BFH-Az.: XI B 72/02, EFG 2002 S. 900) mit der Gewinndefinition in § 4 Abs. 1 und 3 EStG identisch (Bezug: § 4 Abs. 1, 3 und 4a EStG).

Praxishinweise: (1) Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen in einem bestimmten Umfang dann nicht abziehbare Betriebsausgaben, wenn Überentnahmen vorliegen. Überentnahmen liegen nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG in dem Umfang vor, in dem die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Das FA ist davon ausgegangen, dass für die Auslegung dieser Vorschrift der Begriff des Gewinns nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG zu bestimmen sei. Demgegenüber vertritt der Kläger die Auffassung, dass der Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG unter Außerachtlassung der AfA zu berücksichtigen sei.

(2) Das FG folgte der Auffasung des FA. Der Gesetzge...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen