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Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist eine inkongruente Deckung, wenn der Schuldner zurzeit seiner Leistung damit rechnen muss, dass ohne sie der Gläubiger nach dem kurz bevorstehenden Ablauf einer letzten Zahlungsfrist mit der ohne weiteres zulässigen Zwangsvollstreckung beginnt (§ 131 Abs. 1 InsO; , BB 2003 S. 1460).▶VT 1047/03
▶Praxishinweise: Ob der Schuldner aufgrund eines unmittelbaren Vollstreckungsdrucks geleistet hat, beurteilt sich nach BGH-Ansicht aus der objektivierten Sicht des Schuldners.