Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen nach der Insolvenzeröffnung gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter
Nach einem (ZIP 2002 S. 1492) erfasst die Sperr- und Ermächtigungswirkung des § 93 InsO nur die persönliche Gesellschafterhaftung gem. § 128 HGB, nicht aber daneben bestehende Anspruchsgrundlagen einzelner Gläubiger gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter aus Vertrag (insb. Bürgschaft und Schuldbeitritt), Delikts- oder Steuerrecht. Von daher hindert § 93 InsO die Finanzbehörde nicht, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO aufgeführten Gesellschaft einen Anspruch aus §§ 34, 69 AO gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin geltend zu machen.
Praxishinweise: (1) Nach § 93 InsO wird die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer de...