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Lizenzzahlungen an ausländische Muttergesellschaft für die Überlassung von Nutzungsrechten an Standardsoftware
Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG können nach dem (n. v.) durch die Lizenzzahlungen einer inländischen Tochtergesellschaft an die in der Schweiz ansässige Mutter-Kapitalgesellschaft für die zeitlich begrenzte Überlassung umfassender urheberrechtlich geschützter Nutzungsrechte an einer Standardsoftware begründet werden.
Praxishinweise: Im entschiedenen Fall wurden Vertriebsrechte und Verwertungsrechte, das Recht zur Fortentwicklung der Software und zum Abschluss von Wartungsverträgen im Zusammenhang mit der Software überlassen. Die Überlassung war zeitlich begrenzt, da kündbar.