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Vorschussanspruch auf Wohngeld im Sequestrationszeitraum
Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen (§§ 28, 16 WEG) bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird. Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts. Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten i. S. von § 59 KO (, ZIP 2002 S. 1955 [nrkr.]).▶VT 994/03
▶Praxishinweise: Das OLG Stuttgart bezieht sich zur Begründung seiner Auffassung u. a. auf die Ansicht des BGH, wonach selbst Rechtshandlungen des Sequesters keine Masseschulden begründen, sondern nur eine einfache ...