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Einkommensteuer | Nießbrauch am GmbH-Anteil
Die Bestellung eines (Zuwendungs-)Nießbrauchs am GmbH-Anteil kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 690) mit steuerlicher Wirkung nur anerkannt werden, wenn dem Nießbraucher neben dem Gewinnbezugsrecht zumindest auch wesentliche Mitverwaltungsrechte wie z. B. das Stimmrecht des Gesellschafters übertragen werden. Dies gelte auch für den Nießbrauch an stimmrechtslosen Anteilen (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).▶VT 953/03
▶Praxishinweise: (1) Bei der Einräumung eines Nießbrauchsrechts stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Einkünfte dem Nießbraucher oder dem Nießbrauchbesteller zuzurechnen sind. Nach dem (BStBl 1977 II S. 115) ändert ein unentgeltlicher Nießbrauch an Wertpapieren nichts daran, da...BStBl I S. 508