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FG Münster Urteil v. - 7 K 2638/00 E EFG 2003 S. 690

Gesetze: EStG § 2 Abs 1 S 1EStG § 20 Abs 1EStG § 20 Abs 1 Nr 1EStG § 20 Abs 1 Nr S 1 EStG § 20 Abs 1 Nr 3EStG § 20 Abs 2aEStG § 36 Abs 2EStG § 36 Abs 2 Nr 3EStG § 52 Abs 20EStG § 52 Abs 20 S 3AO 1977 § 39 Abs 2AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1AO 1977 § 174 Abs 5BGB § 99 Abs 2BGB § 100BGB § 1030BGB § 1068 Abs 2BGB § 1069GmbHG § 16EStG § 2 Abs 1

Kapitaleinkünfte:

Zurechnung von aufgrund eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs an einem stimmrechtslosen GmbH-Anteil gezahlten Ausschüttungen beim Nießbrauchsbesteller

Leitsatz

Steht dem Nießbraucher mangels eindeutiger anderweitiger Zuweisung weiterer Gesellschaftsrechte im Wesentlichen nur das Gewinnbezugsrecht zu und bleibt ihm insbesondere das Recht zur Mitwirkung an der Erzielung von Kapitalvermögen verwehrt, stellt die Einräumung des unentgeltlichen lebenslänglichen Nießbrauchs an dem Geschäftsanteil einer GmbH lediglich eine Vorausabtretung künftiger Gewinnansprüche dar mit der Folge, dass die Ausschüttungen weiterhin dem Anteilseigner als Gesellschafter bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 690
EFG 2003 S. 690 Nr. 10
INF 2003 S. 326 Nr. 9
FAAAB-11111

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FG Münster, Urteil v. 14.01.2003 - 7 K 2638/00 E

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