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BFH 18.07.2002 V R 56/01, StuB 19/2002 S. 977

Anspruch auf Rückerstattung der USt-Sondervorauszahlung bei Konkurs

1. Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der – an das FA abgeführten – Vorauszahlungen.

2. Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV 1993. Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung der Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nur in Betracht, soweit sie nicht zur Tilgung der Jahressteuer benötigt wird.

3. Der Erstattungsanspruch ist nach Konkurseröffnung in dem an den Konkursverwalter gerichteten Abrechnungsbescheid zur Jahresumsatzsteuer zu berücksichtigen.

§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO 1977; § 16 Abs. 1 Satz 2, § 18 UStG 1993; §§ 46 ff. UStDV 1993

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