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Beigeladener des Klageverfahrens als Beteiligter des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde
Wer im Klageverfahren beigeladen war, ist Beteiligter des nachfolgenden Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, auch wenn er selbst keine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat (Fortentwicklung des IV B S. 844115/91, BFH/NV 1993 S. 369; Bezug: Art. 103 Abs. 1 GG; § 96 Abs. 2, § 116 Abs. 6 und 7, § 122 Abs. 1 FGO; § 303 ZPO).▶VT 668/04
▶Praxishinweise: Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde ist seit der Neufassung des § 116 FGO () kein selbständiges Verfahren mehr, da es nach der Zulassung als Revisionsverfahren fortgeführt wird (§ 116 Abs. 7 FGO) bzw. zu einer Zurückverweisung an das FG führen kann (§ 116 Abs. 6 FGO). Deshalb ist nach Auffassung des BFH nun eine entsprechende Anwendung des § 122 Abs. 1 FGO geboten und es müssen dem Beigeladenen des Klageverfahrens bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die...