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StuB 18/2002 S. 932
Zahlung des Schuldners unter dem Druck einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung
Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung gewährt hat, stellt gem. (BB 2002 S. 1338) eine inkongruente Deckung dar (Bezug: § 131 Abs. 1 InsO).