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Einkommensteuer | Fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung (§ 22 EStG)
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen. Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Lebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Verschiedentlich wird auch noch eine zusätzliche Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung abgeschlossen. Da modellhaft angebotene fremdfinanzierte Rentenversicherungen „ähnliche Modelle” i. S. von § 2b Satz 1 EStG sind, ist beim Abschluss eines modellhaft angebotenen Vertrags nach dem zu prüfen, ob § 2b EStG zur Anwendung kommt. Die Prüfungsreihenfolge beschreibt ausführlich die