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Geänderte Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft als rückwirkendes Ereignis
Die Änderung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und eines dieser gegenüber ergangenen KSt-Bescheids erfüllt bezogen auf die dem Organträger gegenüber festgesetzte KSt weder die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 noch die des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.▶VT 639/04
▶Praxishinweise: (1) Im zugrunde liegenden Fall wurde bei der S-GmbH (Organgesellschaft) eine Betriebsprüfung durchgeführt, die zu einer Ergebnismitteilung an das zuständige FA der Kl. führte, eine GmbH, die Organträger der S-GmbH ist. Da die bisherigen Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen, ist eine Änderungen möglich gewesen. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde mit Änderung des KSt-Bescheids und des Bescheids über den GewSt-Messbetrag aufgehoben. Ein Jahr später ging ...