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Einkommensteuer | Prüfung der Freistellung des Existenzminimums
(1) Der Stpfl. ist durch die ESt-Festsetzung beschwert, auch wenn er nach Abzug des in fiktive Kinderfreibeträge umzurechnenden Kindergelds im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit ESt belastet ist. (2) Aus der Festsetzung von ESt, obwohl der Stpfl. wegen seiner geringen Einkünfte Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Kinder hat, kann nicht geschlossen werden, das Existenzminimum des Stpfl. und seiner Kinder sei nicht ausreichend von der ESt freigestellt. (3) Da die Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums der Kinder durch Freibeträge oder Kindergeld bewirkt wird und bei geringen Einkünften das Kindergeld regelmäßig zu einer höheren Entlastung als die Steuerersparnis durch die Freibeträge führt, ist das gezahlte Kindergeld in fiktive F...