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Insolvenzfähigkeit einer englischen Limited nach deutschem Recht
Auch dann, wenn eine englische Limited (Ltd.) nach deutschem Recht nicht als juristische Person angesehen werden kann, stellt sie jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft dar, die in Deutschland insolvenzfähig ist (Fortführung von EuGH, DB 2002 S. 2425 = ZIP 2002 S. 2037; BGH, DB 2003 S. 986 = ZIP 2003 S. 718 [„Überseering”-Entscheidungen]). Ist eine ausschließlich von Deutschland aus operierende englische Limited nicht mit hinreichendem Kapital ausgestattet, kommen deren Gesellschafter im deutschen Insolvenzverfahren jedenfalls dann nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung, wenn aus weiteren Indizien darauf zu schließen ist, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Auslandsgründung als reine „Briefkastenfirma” handelt (Art. 43, 48, 293 EG-Vertrag, §§ 16, 17, 19, 26 InsO; 67g IN 358/02, DB 2003 S. 1618).▶VT 885/...