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Notwendige Beiladung bei Klage wegen Übertragung des Kinderfreibetrags
Erhebt der im Einspruchsverfahren hinzugezogene Elternteil Klage gegen die Übertragung des eigenen Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, so ist dieser andere Elternteil notwendig beizuladen (Abgrenzung zum , BStBl II S. 729 = StuB 2002 S. 358; Bezug: § 60 Abs. 3 Satz 1, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO; § 32 Abs. 6 EStG).▶NWB WAAAB-56112
▶Praxishinweise: Wirkt eine Entscheidung des FA gegen einen Elternteil und wendet sich dieser mit der Klage dagegen, so kann die Klage dazu führen, dass der im Einspruchsverfahren Begünstigte im Klageverfahren „verbösert” wird, weil seine Position neu gestaltet oder verändert wird. Die Entscheidung des FG wirkt also stets für und gegen einen Elternteil. Diese Wechselwirkung gebietet eine notwendige Beiladung.