Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anfechtbarkeit bereits gezahlter Lohnsteuerbeträge
Nach einem Urteil des Schleswig-Holst. (ZInsO 2003 S. 187) sind die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Lohnsteuerbeträge unter den Voraussetzungen des §§ 129 Abs. 1, 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter anfechtbar, solange die hierzu aufgewendeten Finanzmittel nicht zuvor treuhänderisch zu Gunsten der Arbeitnehmer gebunden waren.▶VT 806/03
▶Praxishinweise: (1) Die Finanzverwaltung hatte offenbar unter Hinweis auf das vorinstanzliche (ZInsO 2003 S. 133) und sehr zum Missfallen einiger Insolvenzverwalter (vgl. Fortmann, ZInsO 2003 S. 114 f.) in der Vergangenheit vereinzelt die Ansicht vertreten, dass im Fall der Insolvenz bereits gezahlte Lohnsteuerbeträge schon deswegen nicht (als inkongruent) angef...