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Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 1, 4 FördG nach Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA
Mit Beschluss vom - I B 11/03 (BFH/NV 2003 S. 1053) hielt der BFH es in einem AdV-Verfahren für zweifelhaft, ob die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 4 FördG nach einem Wechsel der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG auf eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG an § 7a Abs. 4 EStG scheitern könne, wonach bei Wirtschaftsgütern, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, die AfA nach § 7 Abs. 1 oder 4 EStG anzusetzen sei.▶VT 758/03
▶Praxishinweise: (1) Eine in den neuen Bundesländern ansässige GmbH erwarb 1998 ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Dieses schrieb sie zunächst nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv ab. Im Jahr 2000 nahm sie eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG in Anspruch. Daneben begehrte sie eine Sonderabschreibung nach § 4 FördG. Das FG vertrat im AdV-Verfahren die Auffassung, dass nach einer Inanspruchnahme der degressiven AfA diese Sonderabschreibung nicht ...