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Fördergesetze | Vorliegen einer Betriebsstätte
Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raums in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raums.
§ 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG; § 12 Satz 1 AO 1977
Praxishinweise: Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer InvZul ist u. a. das Bestehen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet. Dies verleitete viele Unternehmer dazu, durch Einrichtung einer (Briefkasten-)Betriebsstätte die InvZul „mitzunehmen”. Dem ist der BFH nun entgegengetreten, indem er die rechtlichen Anforderungen für das Vorliegen einer Betriebss...