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Gewerbesteuer | Vereinbarkeit von § 8 Nr. 7 GewStG mit gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundsätzen
Die Anwendung des § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG verstößt gem. rkr. (EFG 2004 S. 138) im Falle eines inländischen nicht gewerbesteuerpflichtigen Vermieters oder Verpächters auch unter Berücksichtigung des (BStBl II S. 851 = StuB 1999 S. 1220) nicht gegen gemeinschaftsrechtliche oder verfassungsrechtliche Rechtsgrundsätze.▶VT 540/04