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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Steuerfreiheit bei Arbeitgeberanteilen an eine französische Sozialversicherung
Arbeitgeberanteile, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen französischen Arbeitnehmer an eine französische Sozialversicherung entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist, wenn die Abführung auf vertraglicher Grundlage erfolgt (Bezug: § 3 Nr. 62 EStG).▶VT 536/04
▶Praxishinweise: Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers stellen grundsätzlich (steuerpflichtigen) Arbeitslohn dar. Nur wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung diese Leistungen von der Steuer freistellt, kann von einer Besteuerung abgesehen werden. Da aber § 3 Nr. 62 EStG nur solche Leistungen des Arbeitgebers von der Steuer befreit, zu deren Ausgaben er gesetzlich verpflichtet ist, reicht eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Abführu...