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BFH 01.06.2004 IX R 35/01, StuB 14/2004 S. 656

Einkommensteuer | Verlustausgleichs- und -abzugsverbot bei Spekulationsgewinnen

(1) Für Verluste aus Spekulationsgeschäften i. S. von § 23 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen sind, soweit diese Vorschriften auch unter Berücksichtigung des (StuB 2004 S. 278) anwendbar bleiben, in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden. (2) Für Streitjahre bis einschließlich 1993 bleibt § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG jedenfalls anwendbar, auch wenn das BVerfG diese Vorschrift, soweit sie Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapieren betrifft, durch Urteil vom  - 2 BvL 17/02 in der für 1997 und 1998 geltenden Fassung für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt hat (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; § 15 Abs. 2 Satz 1, § 23 EStG).▶VT 534/04

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