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BFH 12.05.2003 V B 220/02, StuB 14/2003 S. 666

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung wegen Begründung eines Organschaftsverhältnisses

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1993 findet auch dann statt, wenn eine Gesellschaft (mit steuerpflichtigen Umsätzen) für ein Wirtschaftsgut den vollen Vorsteuerabzug erhalten hat und später aufgrund der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993 ihre Selbständigkeit zugunsten eines Organträgers mit nach § 15 Abs. 2 UStG 1993 steuerfreien Umsätzen verliert und ihr Unternehmen deshalb in dem Gesamtunternehmen des Organträgers (mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen) aufgeht.▶VT 746/03

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat keine Zweifel, dass mit dem Verlust der Selbständigkeit für die Vorsteuerberichtigung die Außenumsätze des Unternehmens (Organträger) maßgeblich sind, in dessen Rahmen die Wirtschaftsgüter verwende...

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