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Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug für erstmalige Berufsausbildung
Vorab entstandene Werbungskosten können auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein (Anschluss an , BStBl II 2003 S. 403 = StuB 2003 S. 87; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 744/03
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Kl. mit einer Fluggesellschaft einen Schulungsvertrag zum Verkehrsflugzeugführer abgeschlossen und sollte nach erfolgreichem Abschluss auch bei dieser Fluggesellschaft angestellt werden. Die Kosten der Schulung hatte der Kl. selbst zu tragen. Der BFH bejahte für diesen Sachverhalt das Vorliegen vorab entstandener Werbungskosten, da ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit künftigen Einnahmen bestand. Entscheidend ist also nicht, ob eine erstmalige Ausbildung vorliegt und deshalb d...