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Einkommensteuer | Abzug von Darlehenszinsen bei Veräußerung einer selbstgenutzten Immobilie und Anschaffung einer vermieteten Immobilie
Veräußert ein Stpfl. seine bisher selbstgenutzte und durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und verwendet er unter Aufrechterhaltung des Darlehens nur einen Teil des Verkaufserlöses dazu, durch die Anschaffung einer anderen Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, so kann er aus dem fortgeführten Darlehen nicht mehr an Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen, als dem Anteil der Anschaffungskosten der neuen Immobilie an dem gesamten Verkaufserlös entspricht (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 Nr. 1 EStG).▶VT 742/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH. Gleichwohl ist sie mit dem „gesunden Menschenverstand” nicht ganz nachzuvollziehen. Veräußert ein Stpfl. seine bisher selbstgenutzte Immobilie und löst ...