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Jahressonderzahlung bei betriebsbedingter Kündigung
Bestimmt ein Tarifvertrag, dass ein Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Kündigung in der zweiten Kalenderjahreshälfte endet, kann diese Regelung gem (DB 2002 S. 485) dahingehend ausgelegt werden, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn die betriebsbedingte Kündigung erst im Folgejahr zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (Bezug: § 611 BGB).