Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsschutzbedürfnis bei Festlegung des Prüfers
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Stpfl. ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Prüfers – über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus – zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Stpfl. verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte.
§§ 83, 197 AO 1977; § 69 Abs. 2 und 3 FGO
Praxishinweise: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung, wonach gegen die Bestimmung des Prüfers kein Rechtsbehelf gegeben ist (kein Verwaltungsakt!), bejaht der IV. Senat nun ein Rechtsschutzbedürfnis für die Fälle, in denen eine nicht wieder gutzumachende Rechtsverletzung zu befürchten ist. Da die Entscheidung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ...