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Einkommensteuer | Keine Zwangsläufigkeit bei Nachzahlungen zur Rentenversicherung eines Elternteils
Nachzahlungen zur Rentenversicherung eines Elternteils sind nicht aus sittlichen Gründen zwangsläufig, wenn dessen Rentenansprüche bereits ohne Nachzahlung so hoch sind, dass sein Lebensunterhalt sowohl gegenwärtig als auch voraussichtlich in Zukunft sichergestellt ist.
Praxishinweise: Der BFH verneint eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen dann, wenn eine gegenwärtige und auch voraussichtliche zukünftige Bedürftigkeit des Elternteils nicht gegeben ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Zwangsläufigkeit stets dann gegeben ist, wenn mit der Zahlung erreicht werden soll, dass das Existenzminimum des Elternteils gesichert werden soll. Der amtliche Leitsatz hat also auch eine positive Aussage.