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Bewertung der Einlage eines im Privatvermögen konkretisierten Bodenschatzes
Beim I. und VIII. Senat wird angefragt, ob sie an ihrer Auffassung festhalten, dass ein Stpfl. einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, nicht mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen darf (Urteil vom - VIII R 75/91, BStBl II S. 846; Bezug: § 6 Abs. 1 Nrn. 5, 6, § 7 Abs. 6, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 11d Abs. 2 EStDV).▶VT 473/04
▶Praxishinweise: Der III. Senat des BFH ist der Auffassung, dass es sich bei einem ins Betriebsvermögen eingelegten Bodenschatz um ein materielles Wirtschaftsgut handelt und deshalb eine Einlage mit dem Teilwert und die Vornahme entsprechender AfS möglich ist. Nur so könne erreicht werden, dass Wertsteigerungen, die im nicht steuerbaren Bereich entstanden sind, in den betrieblichen ...