Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulagenschädliche Vermietung eines Wirtschaftsguts
Vermietet der Investor ein unbewegliches Wirtschaftsgut, das er für sein Einzelunternehmen hergestellt und genutzt hat, vor Ablauf der Verbleibensfrist einer GmbH & Co. KG für deren Betrieb, verwendet er das Wirtschaftsgut nicht während des gesamten Verbleibenszeitraums ausschließlich zu eigenen betrieblichen Zwecken, auch wenn er alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist (Bezug: § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1986).▶VT 699/03
▶Praxishinweise: Der BFH hält daran fest, dass eine „eigenbetriebliche Verwendung” nur vorliegt, wenn das Wirtschaftsgut im eigenen Betrieb genutzt wird. Die Vermietung an einen „Dritten” ist deshalb auch dann schädlich, wenn hinter Vermieter und Mieter die gleichen Personen stehen. Eine Ausnahme von...