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Vergütungsautomatik bei Veränderung der Zahl unterstellter Mitarbeiter
Tarifvertragliche Vorschriften, nach denen sich die Höhe der Vergütung bei Änderung tatsächlicher Umstände ohne Weiteres nach der Zahl der i. d. R. unterstellten festangestellten Vollzeitbeschäftigten einschließlich der Auszubildenden richtet, verstoßen gem. (BB 2002 S. 1046) nicht gegen höherrangiges Recht (entschieden mit Bezug auf Art. 12 GG; § 1 TVG; § 242 BGB; § 2 KSchG).