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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Beteiligungserfordernis bei mittelbarer Anteilsschenkung
Auch bei einer mittelbaren Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG zu versagen, wenn der Schenker nicht zu mehr als einem Viertel am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist (Bezug: § 13a Abs. 4 Nr. 3).▶NWB UAAAB-52835 S. 556
▶Praxishinweise: Der Freibetrag und der geminderte Wertansatz bei der Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind nur dann zu gewähren, wenn die Anteile unmittelbar vom Schenker auf den Beschenkten übergehen. Entsteht die unmittelbare Beteiligung erst durch einen entsprechenden Erwerb des Beschenkten, fehlt es an dieser Voraussetzung.