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Gläubigerbenachteiligungsabsicht der GmbH
Ist Gemeinschuldnerin eine GmbH, so hat diese eine Rechtshandlung in Gläubigerbenachteiligungsabsicht vorgenommen, wenn der Alleingesellschafter der GmbH den Geschäftsführer oder den Liquidator zu der Rechtshandlung angewiesen und dabei in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat (§ 31 Nr. 1 KO, § 166 Abs. 2 BGB; , ZIP 2004 S. 957).▶VT 467/04