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BFH 05.02.2004 V R 64/03, StuB 12/2004 S. 573

Revisionsbegründungsfrist als eine eigenständige Frist

Die Revisionsbegründungsfrist gem. § 120 Abs. 2 FGO in der seit geltenden Fassung ist eine selbständige Frist. Sie schließt nicht mehr an den Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision an.▶VT 464/04

Praxishinweise: Nach § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO ist die Revision innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Es handelt sich dabei um eine vollkommen selbständige Frist und ein Hinausschieben der Einlegungsfrist (z. B. wegen eines Sonn- oder Feiertags, § 54 Abs. 2 FGO i. V. mit § 222 ZPO) hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Begründungsfrist. Da die Begründungsfrist nach § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO verlängerbar ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig (nach Möglichkeit bereits in der Einlegungsschrift) einen Fristverlängerungsantrag zu stellen, da so eine Unzulässigkeit der Revision auf jeden Fall vermieden werde...

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