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Mindestlohnregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit EG-Recht vereinbar?
Bei der Entscheidung, ob die durch den Aufnahmemitgliedstaat erfolgende Anwendung einer nationalen Regelung, die einen Mindestlohn vorsieht, auf in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Dienstleistende mit Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art. 50 EG) vereinbar ist, müssen gem. Portugaia Construçes Lda ./. Bundesanstalt für Arbeit (DB 2002 S. 430) die nationalen Behörden und ggf. die nationalen Gerichte prüfen, ob diese Regelung bei objektiver Betrachtung den Schutz der entsandten Arbeitnehmer gewährleistet. Dabei könne die erklärte Absicht des Gesetzgebers zwar nicht ausschlaggebend sein, aber gleichwohl einen Anhaltspunkt für das mit dieser Regelung verfolgte Ziel darstellen. Es stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistun...