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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft eines Deponiebetreibers
Ein Deponiebetreiber, der sich den Abfallbesitzern gegenüber im eigenen Namen zur Abfallentsorgung verpflichtet und dementsprechend auch deren Abfall entsorgt, erbringt an diese steuerpflichtige Leistungen, auch wenn die Deponiebetreiber nach § 3 AbfG, § 16 KrW-/AbfG nur als Vertreter des entsorgungspflichtigen Landkreises gegenüber den Abfallbesitzern hätten tätig werden dürfen.
§§ 1, 2, 14, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993; §§ 40, 41 AO 1977
Praxishinweise: Im Streitfall hatte das FA den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Deponiebetreibers versagt, da es sich bei der Abfallentsorgung um eine hoheitliche Pflichtaufgabe der Körperschaft des öffentlichen Rechts handle und die Zahlungen an den Deponiebetreiber lediglich eine Abkürzung des Zahlungswegs darstellten. Dem ist ...