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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Unternehmen in der Aufbauphase
Geht eine GmbH aus einem Einzelunternehmen hervor, was am Markt seit langem besteht, und führt die GmbH die Geschäftskontakte fort, liegt hierin gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 16/02, EFG 2002 S. 495) keine Aufbauphase, die eine Gewinntantieme i. H. von 80 v. H. der Bemessungsgrundlage rechtfertigt (Bezug: § 8 Abs. 3 Nr. 2 KStG).
Praxishinweise: (1) Die aus einem Einzelunternehmen hervorgegangene GmbH sagte ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern neben einem Festgehalt jeweils eine Gewinntantieme von 40 v. H. des Jahresüberschusses vor Berücksichtigung von Sonderabschreibungen und gewinnabhängigen Steuern (Bemessungsgrundlage), höchstens jedoch i. H. von 150 v. H. des Festgehalts zu. Danach ergaben sich Tantiemen i. H. von 80 v. H. der...