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Verlustabzug bei Verschmelzung, Einstellung des Geschäftsbetriebs
Der Wechsel des Geschäftsbetriebs stellt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 56/04, EFG 2004 S. 1251) eine endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebs i. S. des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG a. F. dar, wenn zwischen der Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebs, der Aufnahme eines anderen Geschäftsbetriebs und der Verschmelzung ein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (Bezug: § 8 Abs. 4 a. F. KStG; § 12 Abs. 3 Satz 2 a. F. UmwStG; § 42 AO).▶NWB VAAAB-24709
▶Praxishinweise: (1) Die Klin., eine GmbH, belieferte als Großhändlerin Betriebe mit Lebensmitteln im Wesentlichen unter einem ihr zustehenden Warenzeichen. Am erwarb sie sämtliche Anteile an der X-GmbH, die bis dahin ebenfalls mit Lebensmitteln handelte, die offenbar weitgehend asiatischen Ursprungs waren. Die ...