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Umsatzsteuer | Antragsfrist für Vorsteuer-Vergütungsverfahren verstößt nicht gegen Diskriminierungsverbot
(1) Die Vorschrift des § 18 Abs. 19 Satz 3 UStG 1999 entspricht den zwingenden Vorgaben des Art. 3 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG i. V. mit Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG. (2) Die Antragsfrist von sechs Monaten verstößt weder gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gem. Art. 12 EG noch gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (3) Da – jedenfalls in Deutschland – alle vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren betroffenen Unternehmer, was die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999, Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG anbetrifft, gleich behandelt werden, ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nicht ersichtlich. (4) Der Umstand, dass im Inland nichtansässige Personen aus praktischen Erwägunge...