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BFH 23.02.2005 I R 9/04, StuB 11/2005 S. 503

Keine passive Rechnungsabgrenzung bei Aufhebung eines Schuldverhältnisses

Die Aufhebung eines für eine bestimmte Laufzeit begründeten Schuldverhältnisses gegen Entschädigung führt nicht zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (Bezug: § 8 KStG; § 5 EStG; § 250 HGB).NWB HAAAB-53016

Praxishinweise: Durch den Ausweis eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens sollen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag neutralisiert werden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB bzw. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese dem Realisationsprinzip entstammende Regelung soll sicherstellen, dass ein periodenmäßiger Gleichklang des Erlöses mit der Erbringung der Gegenleistung erreicht wird. Die Aufhebung des Schuldverhältnisses und der damit verbundene Wegfall der Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung bringt aber auch die Erlöse „für die Zukunft” zum Erlösche...

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