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Ermittlung der aktienrechtlichen Abfindung nach der Ertragswertmethode und zutreffender Planungszeitraum
Das 3 Z BR 101/99, BB 2001 S. 2183) hat entschieden, dass es bei der Ermittlung von Abfindung und Ausgleich für einen außenstehenden Aktionär auf der Grundlage der Ertragswertmethode im Einzelfall vertretbar sein kann, die erste Phase auf einen Planungszeitraum von nur einem Jahr zu beschränken. Bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung der beherrschten Gesellschaften am zugestimmt hat, sei die Änderung der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung durch das Standortsicherungsgesetz vom nicht zu berücksichtigen. Im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren bestehe nicht die Möglichkeit, sich einer unselbständigen Anschlussbeschwerde an...