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StuB 10/2002 S. 511
Gewerbesteuer | Auswirkungen auf den Gewerbeertrag bei Entnahme eines Grundstücks
In einem Fall, in dem die Entnahme eines Grundstücks nicht mit dem Übergang eines Mitunternehmeranteils in einem unmittelbaren Zusammenhang steht, führt sie nach dem BFH-BeschlussS. 512vom - XI B 3/01 (n. v.) zu einem Gewerbeertrag i. S. des § 7 GewStG.