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Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibungen auf Anteile der Betriebskapitalgesellschaft bzw. eigenkapitalersetzende Darlehen
(1) Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen anzustellen. (2) Der Teilwert eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).▶VT 336/04
▶Praxishinweise: Die getrennte Bilanzierung von Besitz- und Betriebsunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung fordert nicht zwingend eine korrespondierende Bilanzierung. Sie fordert aber – so der BFH – bei Teilwertabschreibungen auf die Anteile an der Betriebsgesellschaft und auf Forderungen der Besitzgesellschaft gegenüber der Betriebsgesellschaft eine Gesamtbe...