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Bilanzierung erbbaurechtsbelasteter Grundstücke
Die dingliche Verpflichtung, die Nutzung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks durch den Erbbauberechtigten zu dulden, ist gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 96/02, EFG 2003 S. 414) als Verbindlichkeit zu passivieren, soweit der Erbbauzins durch eine Einmalzahlung abgegolten wurde und der Grundstückseigentümer das belastete Grundstück nach Zahlung des Erbbauzinses erwirbt, ohne einen Anteil an dem Erbbauzins zu erhalten. Diese Verbindlichkeit sei mit dem Barwert der auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts entfallenden Einmalzahlungen zu bewerten (Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 5 Abs. 1 und 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG 1987; § 246, § 249 Abs. 1 Satz 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 255 Abs. 1 HGB).▶VT 496/03
▶Praxishinweise: (1) Das FG Berlin hat entschieden, dass die dingliche Verpfl...