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Körperschaftsteuer | Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer auch vGA bei Gültigkeit der Mehrarbeitsregelung für alle Arbeitnehmer
Überstundenvergütungen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlt werden, sind gem. rkr. (EFG 2004 S. 1163) auch dann als vGA zu qualifizieren, wenn die Regelung der Mehrarbeitsvergütung für alle Arbeitnehmer des Betriebs gilt (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶NWB PAAAB-26665
▶Praxishinweise: (1) Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer im Bereich von Entwicklung, Marketing und Consulting für rechnergestützte Systeme tätigen GmbH bezog neben seinem Grundgehalt eine Tantieme i. H. von 27 v. H. des Steuerbilanzgewinns. Sämtlichen Arbeitnehmern standen bei Leistung von Überstunden zusätzliche Vergütungen zu. Im Rahmen dieser Regelung wurden auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer für 1999 und 2000 Überstunden gesondert vergütet, die in ...