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Zur Ansparabschreibung für Existenzgründer
Die von einem Existenzgründer zur Anschaffung geplanten Wirtschaftsgüter müssen gem. rkr. (EFG 2005 S. 181) auch hinsichtlich des Wirtschaftsjahres der voraussichtlichen Investition bezeichnet werden, die Investitionen im Zeitpunkt der Vorlage des Investitionsplans noch durchführbar und die Wirtschaftsgüter im Falle der wesentlichen Erweiterung des Betriebs bestellt sein (Bezug: § 4, § 7g EStG).▶NWB NAAAB-40780
▶Praxishinweise: (1) Die Entscheidung betrifft die Bildung einer Ansparrücklage einer Existenzgründerin für Investitionen, die die Klägerin im Rahmen einer wesentlichen Betriebserweiterung tätigen wollte. Die Klägerin hatte 1996 ein Immobiliengeschäft eröffnet, das sie in ihrem 15 m² großen Arbeitszimmer ausübte, und bildete zum...