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Strafbarkeit trotz seinerzeit nur möglicher Verfassungswidrigkeit der Spekulationsbesteuerung
Nach dem 4 St RR 7/2003 (wistra 2003 S. 315) bleibt eine im VZ 1993 durch Nichtangabe von Einkünften aus der Veräußerung von Zero-Bonds ebenso wie eine im VZ 1997 durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen begangene Steuerhinterziehung auch dann strafbar, wenn § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG 1990 und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b EStG 1997 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen sollten. S. 381Eine Verfahrensaussetzung nach § 396 AO komme insofern ebensowenig in Betracht wie eine Vorlage an das BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 GG.▶VT 327/04
▶Praxishinweise: (1) Bekanntlich hat Tipke, seines Zeichen em. Steuerprofessor in Köln, seit jeher u. a. die Spekulationsbesteuerung wegen ihrer Erhebungsdefizite als „Dummensteuer” gebrandmarkt und hierzu schließlich in einem in eigener Sache betriebenen Verfahren eine höchstrichterliche Klärung angestreb...BStBl 2003 II S. 74