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StuB 8/2002 S. 405

Körperschaftsteuer | Angemessene Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Wie der BFH in seinem Urteil vom  - I R 44/00 (n. v.) festhielt, kann bei Dauerschuldverhältnissen unter bestimmten Umständen wenigsten insoweit von der tatsächlichen Durchführung einer Entgeltvereinbarung zwischen Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer auszugehen sein, als die vereinbarten Entgelte tatsächlich ausbezahlt wurden. Insoweit seien die Verträge auch steuerlich anzuerkennen und eine vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sei – unter dem Gesichtspunkt der fehlenden tatsächlichen Durchführung – nicht gegeben.

Praxishinweise: (1) Der BFH verweist u. a. auf sein Urteil vom  - I R 65/94 (BFHE 176 S. 571). Es bestehe bei Dauerschuldverhältnissen die Möglichkeit, einen Vertrag nur für eine gewisse Zeitspanne als tatsächlich durchgeführt anzusehen und dam...

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