Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anforderungen an die Dokumentation des Entnahmewillens
(1) Weder die Brachlage noch die unentgeltliche Überlassung an einen örtlichen Verein eines vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks führen gem. rkr. (EFG 2004 S. 245) dazu, dass ursprünglich notwendiges Betriebsvermögen aufgrund der Nutzungsänderung als Privatvermögen zu qualifizieren wäre, sofern eine spätere landwirtschaftliche Nutzung möglich bleibt. (2) Der für eine Entnahme notwendige Entnahmewille ist nicht äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert, wenn der Kl. lediglich seinem StB gegenüber eindeutig geäußert hat, das Wirtschaftsgut entnehmen zu wollen. Darüber hinaus müssen innerhalb oder außerhalb der Buchführung alle nahe liegenden steuerrechtlichen Schlussfolgerungen aus der behaupteten Entnahme g...