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Einkommensteuer | Abzug von wiederkehrenden Leistungen aufgrund eines Vermächtnisses beim Erben
Wiederkehrende Leistungen (Renten und dauernde Lasten), die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu zahlen hat, können nur dann – unter weiteren Voraussetzungen – als Sonderausgaben des Erben i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar sein, wenn der Empfänger der Bezüge zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehört. Dieser umfasst grundsätzlich nur gegenüber dem Erblasser pflichtteilsberechtigte Personen.▶VT 233/04
▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass der Sonderausgabenabzug von wiederkehrenden Leistungen die Ausnahme bleiben soll. Derjenige, der Vermögen übergibt, kann sich – ähnlich dem Vorbehaltsnießbrauch – Erträge aus dem übergebenen S. 278Vermögen vorbehalten, die vom Übernehmer zu erwirtschaften sind. Im Rahmen des Erbfalls kann aber ein solcher Vorbehalt nu...