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Gewährung von Investitionszulagen nach §§ 3, 3a InvZulG 1999 für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden
Mit sehr ausführlichem Schreiben vom - IV A 5 - InvZ 1272 - 6/03, das in NWB F. 3 S. 12317 ff. abgedruckt ist, hat das BMF ausführlich zur „Gewährung von Investitionszulagen nach §§ 3, 3a InvZulG 1999 für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie den Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich” Stellung genommen. Das Schreiben tritt an die Stelle des . Die Ausführungen des neuen BMF-Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.▶VT 353/03